Yacht Pro 2016

Anbei ein kurze Übersicht der Vorraussetzungen zum Erlangen der Befähigung zum Führen von Segelyachten lt. neuer Prüfungsverordnung Yacht PRO 2016:
(gültig seit 1.1.2016 §15 Abs.1 SeeSchFG)

 

Fahrtbereich 1:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Praxisnachweis über
    • nachzuweisende Seefahrterfahrung über 50 Seemeilen
    • inklusive 1 Nachtfahrt mit Ansteuerung
  • Abgelegte Praxisprüfung FB1

 

Fahrtbereich 2:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Praxisnachweis über
    • nachzuweisende Seefahrterfahrung über 500 Seemeilen
    • inklusive 3 Nachtfahrten mit Ansteuerung
    • über 18 Bordtage
  • Abgelegte Praxisprüfung FB2

 

Fahrtbereich 3:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Praxisnachweis über
    • nachzuweisende Seefahrterfahrung über 1500 Seemeilen, davon 500sm als Schiffsführer
    • inklusive 5 Nachtfahrten mit Ansteuerung
    • über 48 Bordtage
    • 1 Überfahrt mind. 50 Stunden nonstop, davon mind. 10 Stunden ausserhalb Fahrtenbereiches FB2
  • Abgelegte Praxisprüfung FB3

 

Fahrtbereich 4:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Praxisnachweis über
    • nachzuweisende Seefahrterfahrung über 5000 Seemeilen, davon 2000sm als Schiffsführer
    • inklusive 15 Nachtfahrten mit mind. 3 Ansteuerungen
    • über 70 Bordtage
    • Ansteuerung von 4 unterschiedlichen Gezeitenhäfen
    • eine durchgehende Fahrt über eine Strecke von mindestens 500sm,
      davon mindestens 100sm außerhalb des Fahrenbereiches FB3,
      Ausgangs- und Zielort dieser Fahrt müssen mindestens 300sm voneinander entfernt sein
  • Abgelegte Praxisprüfung FB4

 

Generelle Vorraussetzungen:

  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen
  • Erste Hilfe Kurs mindestens 16 Stunden
  • Theorieprüfung

 

Details zur Rechtsvorschrift lt. BMVIT (Yacht PRO 2016)

Gute Übersicht lt. Yacht PRO 2012 (größtenteils noch gültig)