Yacht Pro 2016
Anbei ein kurze Übersicht der Vorraussetzungen zum Erlangen der Befähigung zum Führen von Segelyachten lt. neuer Prüfungsverordnung Yacht PRO 2016:
(gültig seit 1.1.2016 §15 Abs.1 SeeSchFG)
Fahrtbereich 1:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Praxisnachweis über
- nachzuweisende Seefahrterfahrung über 50 Seemeilen
- inklusive 1 Nachtfahrt mit Ansteuerung
- Abgelegte Praxisprüfung FB1
Fahrtbereich 2:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Praxisnachweis über
- nachzuweisende Seefahrterfahrung über 500 Seemeilen
- inklusive 3 Nachtfahrten mit Ansteuerung
- über 18 Bordtage
- Abgelegte Praxisprüfung FB2
Fahrtbereich 3:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Praxisnachweis über
- nachzuweisende Seefahrterfahrung über 1500 Seemeilen, davon 500sm als Schiffsführer
- inklusive 5 Nachtfahrten mit Ansteuerung
- über 48 Bordtage
- 1 Überfahrt mind. 50 Stunden nonstop, davon mind. 10 Stunden ausserhalb Fahrtenbereiches FB2
- Abgelegte Praxisprüfung FB3
Fahrtbereich 4:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Praxisnachweis über
- nachzuweisende Seefahrterfahrung über 5000 Seemeilen, davon 2000sm als Schiffsführer
- inklusive 15 Nachtfahrten mit mind. 3 Ansteuerungen
- über 70 Bordtage
- Ansteuerung von 4 unterschiedlichen Gezeitenhäfen
- eine durchgehende Fahrt über eine Strecke von mindestens 500sm,
davon mindestens 100sm außerhalb des Fahrenbereiches FB3,
Ausgangs- und Zielort dieser Fahrt müssen mindestens 300sm voneinander entfernt sein
- Abgelegte Praxisprüfung FB4
Generelle Vorraussetzungen:
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
- Nachweis Farbunterscheidungsvermögen
- Erste Hilfe Kurs mindestens 16 Stunden
- Theorieprüfung
Details zur Rechtsvorschrift lt. BMVIT (Yacht PRO 2016)
Gute Übersicht lt. Yacht PRO 2012 (größtenteils noch gültig)